- Mietsache
- Miet|sa|che, die (bes. Rechtsspr.):vermietetes Objekt.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Mietsache — Nach § 90 versteht der deutsche Gesetzgeber unter einer Sache: Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände. . Sachen sind also greifbare Dinge. Keine Sachen sind zum Beispiel Rechte oder Gase, mit einer Ausnahme: wenn sich… … Deutsch Wikipedia
Mieter — Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter den Mietzins. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Verpflichtungen… … Deutsch Wikipedia
Mietkautionsbuch — Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter den Mietzins. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Verpflichtungen… … Deutsch Wikipedia
Mietverhältnis — Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter den Mietzins. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Verpflichtungen… … Deutsch Wikipedia
Vermieter — Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter den Mietzins. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Verpflichtungen… … Deutsch Wikipedia
Vermietung — Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter den Mietzins. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Verpflichtungen… … Deutsch Wikipedia
Mietvertrag — Bestandsvertrag (österr.); Pachtvertrag; Bestandvertrag (österr.); Leasingvertrag * * * Miet|ver|trag [ mi:tfɛɐ̯tra:k], der; [e]s, Mietverträge [ mi:tfɛɐ̯trɛ:gə]: Vertrag zwischen Vermieter[in] und Mieter[in] über die Bedingungen der Vermietung… … Universal-Lexikon
Mobiliarmiete — Als Mobiliar oder Fahrnismiete wird die entgeltliche Überlassung von beweglichen Sachen bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsfamilien 1.1 Deutscher Rechtskreis 1.2 Romanischer Rechtskreis 1.3 Common La … Deutsch Wikipedia
Mietvertrag (Deutschland) — Der Mietvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren,… … Deutsch Wikipedia
Miete [2] — Miete (Mietkontrakt, Miet und Pachtvertrag), der Vertrag, der den Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten (beweglichen oder unbeweglichen) Sache gegen den vereinbarten Mietzins während der Mietzeit zu überlassen. Der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon